Der Verein
Waldkindergarten
Darmstadt e.V.
Die Wände so weit wie die ganze Welt
Der Verein
Der Waldkindergarten Darmstadt e.V. wurde im April 1998 als Elterninitiative von Sabine Schröder-Kunz gegründet. Nach einem Jahr zur Klärung aller formalen und rechtlichen Punkte begann der Kindergarten-Betrieb am 1. Mai 1999.
Der Waldkindergarten ist ein gemeinnütziger eingetragener Verein. Der Vorstand besteht aus drei Personen. Die einzelnen Vorstände werden jeweils für die Dauer von 2 Jahren von den Mitgliedern des Vereins gewählt.
Erster Vorsitzende: Oskar Hirschmann
Zweite Vorsitzende: Vanessa Neumann
Finanzvorstand: Timo Skoda
Satzung des Vereins „Waldkindergarten Darmstadt“
in der geänderten Fassung vom 4.Juni 2008
§1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen „WALDKINDERGARTEN DARMSTADT“.
Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter Nr. VR 2810 eingetragen.
Der Verein hat seinen Sitz in Darmstadt.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§2 Vereinszweck
Zweck des Vereins ist der Betrieb eines Waldkindergartens.
In ihm soll Kindern die Natur mit all ihrer Vielfalt und der verantwortungsbewußte Umgang mit ihr näher gebracht werden. Er soll die Persönlichkeitsentwicklung, die Phantasie und Kreativität von Kindern fördern, Hilfe bei der Erziehung und Alternativen zu üblichen Kindertagesstätten bieten.
Der Verein ist eine unabhängige, überparteiliche und überkonfessionelle Organisation.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Der Verein ist „selbstlos“ tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd oder unverhältnismäßig hoch sind, begünstigt werden.
§3 Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die den Vereinszweck und die Vereinsziele unterstützt und fördert. Alle Familien, deren Kinder den Waldkindergarten besuchen, müssen Mitglieder des Vereins werden.
Es gibt ordentliche Mitglieder (Familienmitgliedschaft), Fördermitglieder und Ehrenmitglieder. Ordentliche Mitglieder sind ausschließlich die Personensorgeberechtigten, deren Kinder den Waldkindergarten besuchen. Die Personensorgeberechtigten können eine Familienmitgliedschaft beantragen.
Über das schriftlich einzureichende Mitgliedsgesuch entscheidet einstimmig der Vorstand oder seine ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter.
§4 Mitgliedsbeitrag
Es soll ein Aufnahme- und ein Jahresbeitrag von jedem ordentlichen Mitglied und von jedem Fördermitglied gezahlt werden. Die Höhe des Aufnahme- und des Jahresbeitrages wird von der Mitgliederversammlung durch 2/3 Mehrheit festgelegt.
Ehrenmitglieder sind von der Leistung des Mitgliedbeitrags befreit.
§5 Beendigung der Mitgliedschaft/Ausschluß
Für ordentliche Mitglieder endet die Mitgliedschaft automatisch mit dem Ausscheiden des Kindes aus dem Kindergarten. Fördermitglieder können jederzeit aus dem Verein austreten und ihre Mitgliedschaft beenden.
Die Mitgliedschaft endet außerdem bei natürlichen Personen durch deren Tod und bei juristischen Personen durch deren Konkurs, Auflösung oder durch die Eröffnung eines Vergleichsverfahrens über deren Vermögen.
Ein Mitglied kann auch durch den Beschluss der Mitgliederversammlung mit einer
2/3 Mehrheit aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es den Interessen des Vereins zuwiderhandelt oder grob gegen die Vereinssatzung verstößt. Der Antrag auf Ausschließung ist dem betroffenen Mitglied zwei Wochen vor der entsprechenden Mitgliederversammlung in Abschrift zu übersenden. Eine schriftliche Stellungnahme des betroffenen Mitglieds ist in der Versammlung zu verlesen. Bei Beendigung der Mitgliedschaft oder Ausschluss durch die Mitgliederversammlung wird weder der für das laufende Geschäftsjahr festgelegte Vereinsbeitrag noch der Aufnahmebeitrag erstattet. Ansprüche auf Anteile des Vereinsvermögens gibt es ebenfalls nicht.
§6 Organe
Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Durch Beschluß der Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit, können weitere Organe gebildet werden.
§7 Vorstand
Der Vorstand besteht aus drei Personen, dem 1. und 2. (stellvertretenden) Vorsitzenden sowie dem Schatzmeister. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins ehrenamtlich und ohne Bezahlung.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorstand vertreten. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Vorstandsbeschlüsse müssen einstimmig erfolgen. Der Vorstand wird in der Mitgliederversammlung gewählt. Seine Amtszeit beträgt zwei Jahre. Eine Wiederwahl des Vorstandes ist möglich.
§8 Mitgliederversammlung
Zur Mitgliederversammlung sind alle Mitglieder des Vereins zugelassen. Stimmberechtigt, mit jeweils einer Stimme, sind nur die ordentlichen Mitglieder. Pro Familienmitgliedschaft ist nur eine Person stimmberechtigt. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefaßt, es sei denn die Satzung sieht eine andere Regelung vor. Jährlich muß mindestens eine ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden. Der Vorstand lädt schriftlich zu jeder ordentlichen Versammlung mit einer Frist von zwei Wochen und mit Bekanntgabe der Tagesordnung ein. Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ungeachtet der Zahl der teilnehmenden Mitglieder beschlußfähig. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muß einberufen werden, wenn es das Vereinsinteresse erfordert, wenn ein Vorstandsmitglied vorzeitig ausscheidet oder ein Zehntel der Mitglieder schriftlich unter Angabe von Zweck und Grund die Einberufung verlangt.
Über die Mitgliederversammlung ist jeweils ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter, einem Vorstandsmitglied und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.
Die Mitgliederversammlung entscheidet insbesondere über:
- Satzungsänderungen
- die Wahl des Vorstandes
- die Wahl und Abberufung des Schatzmeisters
- die Wahl eines Versammlungsleiters
- die Bildung weiterer Vereinsorgane
- die Ernennung von Ehrenmitgliedern
- die Entlastung des Vorstandes
- die Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes
- die Genehmigung des Jahresabschlusses bzw. der Jahresrechnung
- die Genehmigung des Haushaltsplanes für jeweils ein Jahr
- die Aufnahme von Darlehen
- alle wichtigen Beschlüsse, die die Vereinsarbeit maßgeblich beeinflussen
- die Auflösung des Vereins
§ 9 Kassenprüfung
Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von 2 Jahren 2 Kassenprüfer. Die Kassenprüfer prüfen die Kassen- und Wirtschaftsführung des Vereins für das vergangene Geschäftsjahr. Sie können mit dieser Prüfung auch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer beauftragen. Die Kassenprüfer erstatten der ordentlichen Mitgliederversammlung einen Bericht über die Kassenprüfung.
§10 Auflösung
Die Auflösung des Vereins kann durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden. Für diesen Beschluss ist eine 2/3 Mehrheit notwendig. Für den Auflösungsbeschluss müssen mindestens 3/4 der Mitglieder des Vereins auf einer extra für diesen Zweck einberufenen Versammlung anwesend sein.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke wird das Vereinsvermögen dem Paritätischen Wohlfahrtverband, Landesverband Hessen e.V., nach Einwilligung des Finanzamtes Darmstadt übertragen.
§11 Aufhebungsklausel
Wird ein Punkt oder Passus dieser Satzung ungültig, so beeinträchtigt dies nicht die Wirksamkeit der anderen Punkte. Die Mitgliederversammlung wird dann einem dem ungültigen Abschnitt am nächsten kommenden Ersatz finden.
§12 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Angelegenheiten des Vereins ist Darmstadt.
§12 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Angelegenheiten des Vereins ist Darmstadt.
Die Kindergartenordnung als PDF-Download:
Kindergarten-Ordnung_Oktober2015 (165,7 KiB)
Spenden an uns
Spenden Sie dem Waldkindergarten Darmstadt e.V.“ und helfen Sie mit, dass wir auch weiterhin unsere Aufgaben und Ziele verwirklichen können!
Steuernummer: 07 250 84991
Bankverbindung für Spenden
Waldkindergarten Darmstadt e. V.
IBAN: DE97 5519 0000 0017 4860 10
Mainzer Volksbank
Wichtig: Für Spenden ab 200 Euro geben Sie als Verwendungszweck bitte die eigene Adresse an, Sie erhalten dann eine Spendenquittung. Für Spenden bis 200 Euro ist eine Kopie Ihres Kontoauszuges für das Finanzamt ausreichend.
Kommunaler Dachverband - DaS KinD e.V.
Der Waldkindergarten Darmstadt e.V. ist Mitglied im Dachverband selbstorganisierter Träger Darmstadt (DaS KinD e.V.). Alle vier bis sechs Wochen treffen sich Vorstände der angeschlossenen Kitas und besprechen aktuelle und wiederkehrende Themen, die die Arbeit, Organisation und Leitung unserer Vereine betreffen. Über den Dachverband werden auch regelmäßige Treffen auf pädagogischer Ebene abgehalten, die dem Erfahrungsaustausch und der Fortbildung unserer Erzieher/innen dienen.